Terms and Conditions

Leistungsgegenstand
Training³ Alexander Irmschler verpflichtet sich den Vertragspartner in den
angebotenen Sportarten zu unterrichten. Der Vertragspartner kann die
angebotenen Sportarten an allen Training³ Kampfsport Standorten nutzen. Das
Training wird von Alexander Irmschler oder einem von ihm eingesetzten
Übungsleiter durchgeführt.
Training³ Kampfsport Kodex
Der Trainierende verpflichtet sich, die erlernten Kampftechniken außerhalb des
Trainings nur zur Selbstverteidigung anzuwenden. Der Trainierende versichert
in diesem Zusammenhang, dass er nicht vorbestraft ist.
Haftung
Training³ Alexander Irmschler übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung
und/oder Verlust von Gegenständen des Trainierenden im Zusammenhang mit
dem Training. Für Gesundheitsschäden des Trainierenden, die dieser aufgrund
fehlerhafter Trainingsplanung oder -durchführung erleidet, haftet Training³
Alexander Irmschler nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Soweit
Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne dass
diese Erfüllungsgehilfen von Training³ sind, haftet Alexander Irmschler hierfür
nicht. Hiermit wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
Gesundheitsschäden die sich der Trainierende beim Training und /oder
Wettkampf zuzieht, nicht versichert sind. Dem Trainierenden wird deshalb der
Abschluss einer privaten Unfallversicherung bzw. Sportversicherung
empfohlen.
Hol-und Bringepflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern, insbesondere Kindern, verpflichten sich die
Eltern ihr Kind rechtzeitig zum Training zu bringen und nach Trainingsende
wieder abzuholen. Im Verhinderungsfall ist für eine hinreichende Absicherung
für die Hol- und Bringepflicht zu sorgen.
Standort, Trainingszeiten, Trainingsangebot
Der Standort des Trainings wird von Training³ Alexander Irmschler festgelegt.
Die Trainingszeiten sind dem jeweiligen Trainingsplan zu entnehmen. An
gesetzlichen Feiertagen findet regulär kein Training statt. Während der Zeit der
gesetzlichen Schulferien (Land Sachsen) können sich veränderte Trainingszeiten
ergeben. Training³ Alexander Irmschler weist darauf hin, dass Lehrgänge,
Wettkämpfe, Trainingslager oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden können.
Während dieser Zeiten findet ebenso kein reguläres Training statt. Die Termine
werden dem Trainierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Die vereinbarten zu
zahlenden Beiträge sind unabhängig von Ausfallzeiten (wie oben aufgeführt)
durchgängig zu zahlen.
Training³ Alexander Irmschler behält sich das Recht vor Inhalt, Umfang und
Zeiten des Trainingsangebotes zu modifizieren.
Höhere Gewalt
Wird es Training³ Alexander Irmschler aus nicht zu vertretenden Gründen
(höhere Gewalt) unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat der Vertragspartner
keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung
Fälligkeiten
Die vereinbarten Beiträge sind immer monatlich im Voraus zur Zahlung fällig
und werden je nach Vertragsbeginn immer am 01. bzw. 15. eines Monats von
Training³ Alexander Irmschler abgebucht. Bei dem Erwerb einer 10er bzw. 20er
Karte wird der Beitrag direkt nach Erhalt der Karte fällig und im Verlauf von drei
Werktagen abgebucht. Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu entrichten und
wird zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag/Beitrag für die Karte per
Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Nichtdeckung des für das
Lastschriftverfahren angegebenen Kontos zum vereinbarten Zeitpunkt der
Abbuchung sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom
Vertragspartner zu tragen. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 5,00 € fällig.
Beitragsanpassung
Die Beiträge enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Bei
einer gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst.
Stilllegung und Kündigung des Trainingsvertrags
Während der vereinbarten Grundlaufzeit ist generell keine Kündigung möglich.
Eine Kündigung ist mindestens vier Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit
gegenüber Training³ Alexander Irmschler schriftlich zu erklären. Zur
Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs, nicht des Poststempels. Dies gilt
ebenso für die Verlängerung des Vertrags. Das gleiche Recht zur Kündigung
steht auch Training³ Alexander Irmschler zu. Machen es dem Trainierenden
persönliche Umstände unmöglich das Sportangebot von Training³ Alexander
Irmschler zu nutzen, entsteht heraus grundsätzlich keine Entbindung aus den
vertraglichen Verpflichtungen. In besonderen Fällen gelten jedoch folgende
Regelungen:
Bei längerfristiger Abwesenheit durch Versetzung oder temporärem
Arbeitsplatzwechsel von mehr als drei Monaten kann der Trainingsvertrag für
den Zeitraum der Abwesenheit stillgelegt werden. Ein Nachweis des
Arbeitgebers ist vorzuweisen.
Bei Schwangerschaft kann der Trainingsvertrag bis zu zwölf Monate stillgelegt
oder gekündigt werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich.
Längere Urlaube oder Semesterferien werden nicht berücksichtigt.
Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft
Ein Wohnortwechsel berechtigt zur außerordentlichen Beendigung der
Mitgliedschaft, wenn der Wohnortwechsel durch Bescheinigung der
Meldebehörde nachgewiesen werden kann und dieser mehr als 30 km von
einem Training³ Kampfsport Standort entfernt ist.
Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Trainierenden aus
gesundheitlichen Gründen eine weitere Nutzung des Sportangebotes von
Training³ Alexander Irmschler nicht mehr zumutbar ist, wie bspw. durch ein
fachärztliches Attest, nachgewiesene Schwangerschaft oder dauerhafte
Sportunfähigkeit. Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form
eingereicht werden und können erst bei vollständigem Vorliegen aller
erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt
vier Wochen zum Ende eines Monats.
Bei schuldhaftem Verzug von zwei Monatsbeiträgen behält sich Training³
Alexander Irmschler das Recht vor eine außerordentliche Kündigung
auszusprechen. Außerdem werden sofort sämtliche Beiträge bis zum
nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.
Training³ Alexander Irmschler kann seinerseits den Vertrag innerhalb der
vorgenannten Frist ebenso außerordentlich beenden, wenn in seiner Person
liegende Umstände eine weitere Unterrichtung unmöglich machen.
Übertragung der Mitgliedschaft
Die Rechte des Vertragspartners aus dem Trainingsvertrag sind grundsätzlich
nicht übertragbar. Jedoch ist mit Zustimmung von Training³ Alexander
Irmschler, eine dauerhafte Übertragung des Vertrags auf Dritte möglich.
Hausordnung
Jeder Trainierende unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen
Fassung, welche in den Trainingsstandorten für das Kampfsportangebot von
Training³ Alexander Irmschler, aushängt.
Daten des Vertragspartners
Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung,
usw.) sind Training³ Alexander Irmschler unverzüglich in schriftlicher Form
mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Kosten, die Training³ Alexander
Irmschler mangels korrekter Daten entstehen, trägt der Vertragspartner.
Datenschutzerklärung
Mit seiner Unterschrift stimmt der Vertragspartner der elektronischen
Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch Training³
Alexander Irmschler zu. Das Training³ Alexander Irmschler ist berechtigt zur
Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung oder
später bekannt gegeben werden, sowie Daten, die im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Die Verwendung
der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für
Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für Training³
Alexander Irmschler. Die Zustimmung, Verwendung und Verarbeitung der
persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Daten
werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich
gemacht. Der Vertragspartner erteilt Training³ Alexander Irmschler die
Genehmigung, das Foto und Video Aufnahmen von seiner Person gemacht
werden dürfen und diese Aufnahmen (ohne Nennung des Namens) für
Marketingzwecke und zur Qualitätssicherung verwendet werden können.
Schriftform, Salvatorische Klausel
Nebenabreden außerhalb dieses Vertrages, bestehen nicht. Von diesem
Vertrag und seinen vorgenannten Bestandteilen kann nur schriftlich
abgewichen werden. Von diesem Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur
schriftlich abgewichen werden. Sollten Teile dieses Vertrags oder seiner
vorgenannten Bestandteile unwirksam sein oder werden, berührt das den
Bestand der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unwirksamen Teile werden
durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten entsprechen. Dies
gilt auch für die etwaige Unwirksamkeit von Klauseln nach dem Recht der AGB.


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